Endlich der eigene Chef sein! Als Gründer eines Einzelunternehmens treffen Sie alle Entscheidungen und bestimmen allein den Kurs Ihres Business’. Lesen Sie jetzt, wie Sie Ihr Einzelunternehmen in wenigen Schritten gründen.
Nein. Wenngleich für die Gründung eines Einzelunternehmens kein Startkapital erforderlich ist, empfiehlt sich ein finanzielles Polster, um die anfallenden Kosten (z. B. bei der Gewerbeanmeldung und der Eintragung ins Handelsregister) zu decken.
Es existieren verschiedene Arten von Einzelunternehmen. Dazu zählen:
Gewerbetreibende, wie bspw. eingetragene Kaufleute oder Gründer eines Kleingewerbes, müssen Ihre Tätigkeit beim zuständigen Ordnungsamt anmelden. Freiberufler informieren lediglich ihr Finanzamt und beantragen dort eine Steuernummer. Alle Einzelunternehmer übermitteln innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ an das Finanzamt.
Die administrativen Kosten für die Gründung eines Einzelunternehmens variieren stark und hängen z. B. davon ab, ob ein Gewerbe angemeldet werden muss. Hierfür wird normalerweise ein geringer bis mittlerer zweistelliger Betrag fällig. Deutlich teurer ist die Handelsregistereintragung, für die Einzelunternehmer um die 200 Euro zahlen müssen. Auf Freiberufler kommen keine Kosten für die Anmeldung beim Finanzamt zu.
Das Einzelunternehmen gilt als einfachste Art des Einstiegs in die Selbstständigkeit und als besonders beliebte Gründungsform. Das spiegelt sich auch in der Statistik: So waren in Deutschland im Jahr 2020 knapp zwei Millionen Einzelunternehmer gemeldet, womit das Einzelunternehmen die häufigste Rechtsform bildet. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Es ist kein Startkapital notwendig und nur wenige bürokratische Hürden stehen zwischen Ihnen und der Gründung. Doch welche Formen von Einzelunternehmen gibt es und welche bietet sich für Sie und Ihr Business an?
Bevor Sie Ihre selbstständige Tätigkeit anmelden, sollten Sie sich überlegen, ob Sie gewerbliche oder freiberufliche Leistungen erbringen.
Gewerbliche Leistungen werden unter anderem in folgenden Branchen erbracht:
Darüber hinaus sind auch Vermittlertätigkeiten wie die eines Maklers gewerblich, obwohl sie nicht in die genannten Wirtschaftszweige einzuordnen sind.
Möchten Sie also gewerbliche Leistungen erbringen, so können Sie als gewerbetreibender Kaufmann oder als Kleingewerbetreibender Ihr Einzelunternehmen gründen.
Bieten Sie Leistungen aus dem künstlerischen, schriftstellerischen, wissenschaftlichen oder erzieherischen Bereich an, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen, können Sie diese als Freiberufler erbringen. Auch wenn Sie einen sogenannten Freien Beruf ausüben, steht Ihnen diese Möglichkeit offen. Zu diesen gehören unter anderem:
Sobald Sie abgeklärt haben, ob Sie ein Gewerbe anmelden werden oder als Freiberufler starten, können Sie mit der konkreten Planung Ihrer Gründung beginnen. Und diese ist wichtig, denn es gibt einiges zu berücksichtigen.
Die Gründung eines Einzelunternehmens gilt gemeinhin als unkompliziert. Dennoch ist es wichtig, dass Sie sich im Vorhinein umfassend informieren.
Gleich vorweg: Um eine Agentur zu gründen, gibt es nicht die eine richtige Rechtsform. Jede Rechtsform hat ihre Vor- und Nachteile. Für welche Sie sich entscheiden, wirkt sich zum Beispiel auf Fragen der persönlichen Haftung, der internen Organisation, der Besteuerung und des bürokratischen Aufwands aus. Diese vier Rechtsformen sind für eine Agentur besonders gängig:
Anders als bei der Gründung beispielsweise einer GmbH brauchen Sie kein Startkapital für den Einstieg in die Selbstständigkeit als Einzelunternehmer. Obwohl kein Nachweis über vorhandene finanzielle Mittel notwendig ist, lohnt sich ein finanzieller Puffer, um anfallende Kosten für die folgenden Posten zu decken:
Sie möchten Ihrem Business einen individuellen Namen geben? Hierbei ist Vorsicht geboten, denn es gibt diesbezüglich einige Regelungen. Da ein Einzelunternehmen an Ihre Person geknüpft ist, sollte der Firmenname Ihre Vor- und Zunamen beinhalten. „Klempner Max Mustermann“ oder „Gastro-Service Marianne Mustermann“ wären zulässige Bezeichnungen, da Außenstehende erkennen, welcher Person das Gewerbe anhängig ist. Gleiches gilt für Freiberufler.
Anders sieht die Rechtslage für eingetragene Kaufleute aus: Ihr Firmenname darf auch eine Fantasiebegriff sein, solang er Unterscheidungskraft besitzt.
Ihr Gewerbe melden Sie mit der Tätigkeitsaufnahme beim zuständigen Bezirks- oder Ordnungsamt an. Hierfür benötigen Sie folgende Dokumente:
Darüber hinaus werden bei einigen Gründungsvorhaben weitere Unterlagen fällig:
Für die Anmeldung wird eine Gebühr verlangt. Meistens belaufen sich die Kosten auf einen kleinen bis mittleren zweistelligen Betrag.
Die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) ist für fast alle Einzelunternehmen in Deutschland Pflicht. Ausgenommen sind Freiberufler, Landwirte und Handwerker. Letztere müssen sich bei der Landwirtschaftskammer beziehungsweise Handwerkskammer melden. Für einige Freie Berufe gibt es ebenfalls spezielle Kammern.
Als Kleingewerbetreibender steht es Ihnen meistens frei, ob Sie sich notariell im Handelsregister eintragen lassen. Als gewerbetreibender Kaufmann ist dies allerdings ein Muss. Doch Vorsicht: Auch wenn Ihr Jahresumsatz mehrere hunderttausend Euro überschreitet, kann die Kaufmannseigenschaft erfüllt und ein Handelsregistereintrag verpflichtend sein. Freiberufler sind von dieser Regelung ausgenommen.
Sobald Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben, werden die Daten an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Damit einher geht die Pflicht zur steuerlichen Erfassung. Dies gilt auch für Freiberufler! Anschließend erhalten Sie eine Steuernummer, die Sie für Ihre Rechnungsstellung benötigen.
Wichtig: Steuern korrekt abzuführen, ist als Einzelunternehmer selbstverständlich zentral. Wenn Sie für Ihre Steuererklärung Unterstützung benötigen, wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater.
Eng verzahnt mit dem Thema Steuern ist die Buchhaltung. Kaufleute sind dabei zur doppelten Buchführung verpflichtet. Für Kleingewerbetreibende und Freiberufler empfiehlt sich eine einfache Buchführung, auch wenn sie nicht buchführungspflichtig sind. So sparen Sie sich oder Ihrem Steuerberater viel Zeit bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung.
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