Kleinunternehmen und Kleingewerbe: Wo ist der Unterschied?

Donnerstag, 3. Februar 2022 | 0 Kommentare

Visionen entwickeln, Strategien ausarbeiten und einfach loslegen! Für den Start in die Selbständigkeit wählen immer mehr Menschen den direkten Weg und verzichten auf das jahrelange Planen.

Viele beginnen mit geringem Kapitaleinsatz und wachsen so, wie es ihnen möglich ist. Die Gründung eines Kleingewerbeunternehmens geht schnell und einfach, sodass die Geschäftsidee zeitnah verwirklicht werden kann.

Kleingewerbe und Kleinunternehmen – diese Begriffe sollten nicht verwechselt werden, da eine völlig andere Bedeutung dahintersteckt.

Wir bringen für Sie Licht ins Dunkeln und erläutern die wichtigsten Unterschiede zwischen Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibende.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kleinunternehmen: Was ist das?
  2. Kleingewerbe: Was ist das?
  3. Kleingewerbe: Pflichten & Regeln
  4. Das Unternehmen wächst: Wie lange behält man den Kleingewerbestatus?
  5. Sie haben die Gewinn- oder Umsatzgrenzen überschritten?

 

Kleingewerbe und Kleinunternehmen: Welche Bedeutung steckt dahinter?

Kleinunternehmen ist eine Bezeichnung aus dem Umsatzsteuergesetz. Bis zu einem Umsatz von 22.000 Euro jährlich muss ein Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen.
 
Das mindert den bürokratischen sowie finanziellen Aufwand deutlich. Zudem ergeben sich im Privatkundenmarkt spürbare Preisvorteile gegenüber dem Wettbewerb.
HINWEIS: Der Begriff Kleingewerbe stammt dagegen aus dem Gewerbe- und Handelsrecht.
Aufgrund des geringen Geschäftsumfangs muss ein Gewerbetreibender die komplexen Vorgaben des Handelsgesetzbuches nicht befolgen. Dadurch entfällt beispielsweise die doppelte Buchführung.

Kurzum: Umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmen, die ein Gewerbe ausüben, sind zugleich Kleingewerbe.

 
Umgekehrt ist das nicht immer der Fall, denn Kleingewerbetreibende sind nur Kleinunternehmer, wenn der Vorjahresumsatz unter 22.000 Euro liegt.
 
Zudem gibt es zahlreiche Kleinunternehmer, die kein Gewerbe betreiben. Beispielsweise gelten Freiberufler nicht als Gewerbetreibende.
 
Darum führen Freiberufler auch kein Kleingewerbe, sondern können bei geringen Umsätzen von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.

Ganz egal, ob Gewerbe oder Freiberufler: Kleinunternehmen sowie Kleingewerbetreibende müssen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) beim Finanzamt einreichen.

 
Mit einer EÜR ermitteln Sie den Gewinn.
 
Der Gewinn bildet gemeinsam mit anderen Einkünften die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer.
 

Kleinunternehmen: Was ist das?

 
Jetzt beleuchten wir das Umsatzsteuerrecht. Die Regelung für Kleinunternehmen ist im § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) beschrieben.
 
Kleinunternehmen mit Besitzerin
 
Demnach gilt die Kleinunternehmerregelung, solange der Umsatz im Vorjahr weniger als 22.000 Euro beträgt.
 
Im laufenden Jahr darf der Umsatz nicht höher als 50.000 Euro sein.
 

Welche Vorteile bringt der Kleinunternehmerstatus?

Folgende Vorzüge kommen zum Tragen, wenn die Kleinunternehmereigenschaft greift:

  • kein Ausweisen der Umsatzsteuer auf Rechnungen
  • somit keine Berücksichtigung des richtigen Umsatzsteuersatzes notwendig
  • keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung erforderlich
  • Zahlung der Umsatzsteuereinnahmen ans Finanzamt entfällt

Andererseits erhalten Sie die von Ihnen gezahlte Umsatzsteuer nicht von der Finanzbehörde erstattet. Die sogenannte Vorsteuer beschreibt den Umsatzsteueranteil, den Sie bei betrieblichen Ausgaben bezahlen.

Kleingewerbe: Was ist das?

Als Kleingewerbetreibender führen Sie ein gewerbliches Geschäft, welches nicht an die Regelungen des Handelsgesetzbuches gebunden ist. Gewerbeunternehmen zählen dem Grunde nach zu den Kaufleuten.

Diese Betriebe sind verpflichtet, die komplexen kaufmännischen Vorgaben zu befolgen. Eine Ausnahme liegt vor, wenn der Betrieb nach Umfang und Art einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsvorgang nicht erfordert.

Somit ergeben sich eine Menge Erleichterungen für Kleingewerbetreibende:

  • kein Eintrag ins Handelsregister
  • doppelte kaufmännische Buchführung entfällt
  • Bilanz nicht erforderlich
  • keine Beachtung von kaufmännischen Spezialvorschriften und Branchenvorgaben notwendig

Achtung: Kleingewerbetreibende zählen zwar nicht zu den Kaufleuten, aber sie gelten als Unternehmer. Im Zusammenhang mit Ihrer gewerblichen Selbständigkeit können Sie sich beispielsweise nicht auf verbraucherschutzrechtliche Regeln berufen. Im privaten Umgang haben Sie als Verbraucher Anspruch auf das 14-tägige Rückgaberecht im Versandhandel.

Kleingewerbe: Pflichten & Regeln

Die gesetzlichen Grundlagen für Kleingewerbetreibende sind im Bürgerlichen Gesetzbuch, in der Abgabenordnung, der Gewerbeordnung sowie anderen Sozial- und Steuergesetzen zu finden.

Die kaufmännischen Feinheiten können Sie umgehen, allerdings kommt bei der Gründung und Führung eines Kleingewerbes einiges auf Sie zu:

  • Gewerbeanmeldung
  • Finanzamt über Tätigkeit informieren (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen)
  • monatliche Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt senden (Ausnahme: Kleinunternehmerstatus)
  • Einreichung jährlicher Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen
  • Pflichtmitgliedschaft in der zuständigen Kammer
  • bei Beschäftigung von Arbeitnehmern: Beantragung einer Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit sowie die Anmeldung der Beschäftigten bei der Krankenkasse und Berufsgenossenschaft
  • Zahlung der Gewerbesteuer, wenn der Gewerbeertrag den Betrag von 24.500 Euro übersteigt

Das Unternehmen wächst: Wie lange behält man den Kleingewerbestatus?

Die gute Information vorab: Sie müssen sich zu Beginn nur ins Handelsregister eintragen lassen, wenn Sie eine Kapital- oder Handelsgesellschaft gründen.

Somit zählen Sie automatisch zu den Kaufleuten und müssen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches beachten.

Starten Sie keine Handels- oder Kapitalgesellschaft, können Sie erst einmal davon ausgehen, dass Sie vorerst ein Kleingewerbe führen.

Auch wenn Sie sich mit einem Partner zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammenschließen, bleibt die Kleingewerbeeigenschaft bis auf Weiteres bestehen.

Die Verpflichtung zur kaufmännischen Bilanzierung und Buchführung entsteht gemäß § 141 Abgabenordnung ab einem Jahresumsatz von 600.000 Euro oder Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 60.000 Euro.

Zudem wird die Kaufmannseigenschaft in der Gesamtbetrachtung anhand komplexer Kriterien untersucht.

Dazu zählen folgende Punkte:

  • Betriebsvermögen
  • Mitarbeiterzahl
  • Einsatz von Fremdkapital
  • Anzahl der Geschäftsvorfälle

Es ist nicht möglich, allgemeingültige Werte oder Zahlen für die verschiedenen Kriterien zu benennen. Jedoch müssen Sie rückwirkend keine unangenehmen Überraschungen in Kauf nehmen.

Sie haben die Gewinn- oder Umsatzgrenzen überschritten?

Herzlichen Glückwunsch für den Unternehmenserfolg! Sie werden lediglich von der Finanzbehörde dazu aufgefordert, die kaufmännischen Regelungen zukünftig zu befolgen.

Hier gibt es keinen Grund zur Eile, denn die Umstellung gilt erst ab dem Jahr, das auf die behördliche Aufforderung folgt. Bevor dieser Fall eintritt, haben Sie aus haftungsrechtlichen und steuerlichen Gründen schön längst eine “richtige” Firma zum Leben erweckt.

Diese komplexen Vorgänge, besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

Fazit:

Die inhaltlichen und begrifflichen Unterschiede zwischen dem Kleingewerbe- und Kleinunternehmerstatus können in Verbindung mit einer selbständigen Tätigkeit auf den ersten Blick irritieren. Wenn Sie jedoch die Grundlagen verstanden haben, wirkt es nicht mehr so komplex. Wissen bringt Sie voran, sodass viele Vorteile zum Vorschein kommen. Insbesondere durch die Nutzung der Kleinunternehmerregelung können Sie bei der Gründung Ihres Gewerbebetriebes zahlreiche Vorzüge geltend machen. Der finanzielle sowie bürokratische Aufwand im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer entfällt. Bei Unklarheiten und offenen Anliegen ist es wichtig, dass Sie einen kompetenten Steuerberater oder das zuständige Finanzamt aufsuchen. Wer gute Fragen stellt, gewinnt neue Erkenntnisse und erhöht die Chance auf unternehmerisches sowie persönliches Wachstum. Stetiger Erfolg ist die Summe aus Ihren täglichen Gedanken, Entscheidungen und Handlungen.

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