Die 7 häufigsten Fehler bei der Steuererklärung für Selbstständige

Donnerstag, 2. Dezember 2021 | 0 Kommentare

Die Steuererklärung für Selbstständige ist für viele eine Herausforderung. Denn als Selbstständiger sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Für die meisten Freelancer ist dieser Teil ein lästiges Anliegen, das nur unnötigen Aufwand verursacht und reichlich Nerven kostet. 

Damit Ihnen so etwas nicht passiert, verraten wir Ihnen in diesem Beitrag die 7 häufigsten Fehler bei der Steuererklärung für Selbstständige. 

Inhaltsverzeichnis:

  1. Die Frist verstreichen lassen
  2. Belege fehlen bei der Steuererklärung für Selbstständige
  3. Ausgaben falsch deklarieren und eingeben
  4. Falsche Einordnung der Versicherungskosten
  5. Vermischung privater und geschäftlicher Kosten
  6. Zu niedrige Vorauszahlungen
  7. Eine ungünstige Rechtsform

 

Fehler #1: Die Frist verstreichen lassen

Seit 2019 ist die Abgabefrist neu festgelegt, sodass Sie die Steuererklärung für Selbstständige bis zum 31. Juli des folgenden Jahres abgeben müssen. Viele wissen das jedoch scheinbar noch nicht oder es wird als nicht so wichtig erachtet. Fakt ist: Dies ist einer der typischen Fehler, der vielen Selbstständigen Jahr für Jahr passiert. 

Einige haben es auch nicht so mit den Fristen und sind der Ansicht: Ein bis zwei Monate später abgeben, was macht das schon. Diese Ansicht ist aber grundlegend falsch, denn bei einer Anmahnung durch das Finanzamt können Strafgebühren anfallen. Außerdem steigt das Risiko einer Steuerschätzung, die mit großer Wahrscheinlichkeit zu Ihren Ungunsten vorgenommen wird. 

Sollten Sie also keine Zeit finden, um die Einkommensteuererklärung pünktlich anzufertigen und abzugeben, so gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Sie beauftragen einen Steuerberater, der Ihre Einkommensteuererklärung im Rahmen seiner Tätigkeit erledigt. Dann verlängert sich die Frist automatisch bis zum 31. Dezember.
  2. Alternativ können Sie eine Fristverlängerung beantragen. Dies sollte jedoch frühzeitig erfolgen und muss gut begründet sein. Wenn Sie einen erhöhten Arbeitsaufwand haben und die Belastung in der Phase nachweislich höher ist, so ist eine Verlängerung möglich. 

Fehler #2: Belege fehlen bei der Steuererklärung für Selbstständige

Eine recht junge Regelung, die bei vielen Selbstständigen noch nicht ganz angekommen zu sein scheint – die Rede ist von den Belegen. Sie sind inzwischen nicht mehr verpflichtet, alle Belege für die Ausgaben einzureichen. 

Aber: Die von Ihnen in der Steuererklärung geltend gemachten Ausgaben müssen Sie zu jeder Zeit belegen können. 

Sollte das Finanzamt im Rahmen der Überprüfung also Belege nachfordern, so können Sie die Kosten nur mit einer entsprechenden Nachreichung geltend machen.

TIPP: Mit GetMyInvoices sind Sie in so einem Fall bestens vorbereitet. Denn mit GetMyInvoices haben Sie alle Belege automatisch, einfach, sicher und übersichtlich archiviert.

Fehler #3: Ausgaben falsch deklarieren und eingeben

Innerhalb der Steuererklärung für Selbstständige gibt es verschiedene Kategorien und Posten. Hier gilt es zu unterscheiden, denn Sie müssen Ihre Aufwendungen innerhalb dieser korrekt zuordnen. 

Viele aber nehmen die Zuordnung auf den letzten Drücker vor und tragen Kosten an der falschen Stelle ein. Das Finanzamt zeigt hier keine Nachtsicht und bestraft Fehler direkt mit der Streichung. 

Eine gewisse Sorgfalt ist daher unverzichtbar, vor allem bei eigenständiger Durchführung der Steuererklärung für Selbstständige. Damit Ihnen also so ein Fauxpas nicht passiert und Sie keine Kosten gestrichen bekommen, achten Sie auf eine korrekte Angabe der Ausgaben!   

Fehler #4: Falsche Einordnung der Versicherungskosten 

Die anfallenden Ausgaben wie Betriebshaftpflicht können Sie steuerlich absetzen. Aber: In der Steuererklärung gibt es mehr als nur eine Stelle für diese Kostenausgaben und daher ist Sorgfalt erneut unerlässlich. 

Viele Selbstständige bekommen massive Kosten mit dem Rotstift gestrichen. Schlichtweg, weil die Kosten für die Versicherung falsch zugeordnet und nicht korrekt eingetragen sind. 

Neben Betriebshaftpflicht & Co. können Sie auch Vorsorgeaufwendungen absetzen. Dementsprechend können Sie die Kosten für die Altersvorsorge ebenso als Kosten geltend machen wie die Posten Kranken- und Pflegeversicherung. 

Fehler #5: Vermischung privater und geschäftlicher Kosten

Der Klassiker eines Fehlers – gemeint ist die Vermischung der Posten. Viele Selbstständige begehen den Fehler und geben vermeintlich geschäftliche Posten an, die am Ende jedoch privater Natur sind.

Damit Ihnen die falsche Einordnung nicht passiert, ist eine getrennte Buchführung wichtig. Nutzen Sie für die geschäftlichen Posten ein eigenes Konto und für die privaten ein separates! Dadurch vermeiden Sie, dass es überhaupt zu diesen Vermischungen kommen kann. 

Die Steuererklärung für Selbstständige zu spät abgegeben?

Fakt ist: Ihre Betriebskosten sind in voller Höhe steuerlich absetzbar. In einigen Fällen ist dies jedoch nicht einfach. Wenn Sie etwa Content Creator sind und über Sport schreiben, so dürfen Sie Ihr Arbeitszimmer durchaus absetzen – aber nur, wenn Sie alle dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. 

Gleiches gilt bei einer Selbstständigkeit im Handwerk. Natürlich können Sie die Kundenfahrten mit dem privaten PKW absetzen – allerdings nur mit 30 Cent pro Kilometer. Zudem und vor allem hier zeigt sich das Finanzamt pingelig, bedarf es einer übersichtlich gehaltenen Dokumentation – bei der die Fahrten strikt dokumentiert sind.

Auch hier gilt: Wenn Sie die Steuererklärung für Selbstständige selbst erledigen oder zumindest vorbereiten, nehmen Sie sich ausreichend Zeit und investieren Sie lieber drei bis vier Stunden mehr. Es lohnt sich!

Fehler #6: Zu niedrige Vorauszahlungen

Ein häufig unterschätzter Fehler, der vielen Selbstständigen letztlich teuer zu stehen kommt, sind zu niedrig angesetzte Vorauszahlungen. Nicht wenige planen ihr Jahr recht unsicher und zahlen im Quartal bewusst weniger – um lieber am Ende der Prüfung den Großteil der Summe zu zahlen.

So mancher Freelancer setzt die vierteljährlich anfallenden Zahlungen gar auf 0 Euro und wundert sich am Ende, wenn die dicke Rechnung kommt – und er in die Bredouille kommt. 

TIPP: Damit Ihnen so etwas nicht passiert, legen Sie lieber etwas mehr Geld zur Seite und leisten Sie die vom Finanzamt pro Quartal vorgeschlagenen Zahlungen! Damit ist eine nicht unerhebliche Steuerschuld bereits vor dem Einreichen beglichen.

Fehler #7: Eine ungünstige Rechtsform

Nicht zuletzt und das ist ein ebenso gravierender Fehler, wählen viele Selbstständige eine suboptimale Rechtsform. 

So mancher Selbstständiger gründet eine UG oder GmbH, weil sie mehr Seriosität auszustrahlen scheint. Fakt ist aber, dass eine solche Rechtsform steuerliche Nachteile bescheren kann. Daher sollten Sie sich Zeit nehmen und genau prüfen, welche Rechtsform für Sie am besten passt. 

Fazit:

Nun kennen Sie die 7 häufigsten Fehler, die Selbständigen bei der Einkommensteuererklärung unterlaufen. Das Gute daran: Sie kennen jetzt die Stolpersteine und können dieselben Fehler vermeiden. Dadurch sparen Sie sich jede Menge Frust und Ärger bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung. Kennen Sie noch weitere Fehler, die sehr häufig gemacht werden? Schreiben Sie es unten in die Kommentare.

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