Rechnungswesen erklärt: Einnahme, Ertrag, Leistungen

Donnerstag, 25. Juni 2020 | 0 Kommentare

Dem betrieblichen Rechnungswesen kommt eine bedeutende Rolle bei der Steuerung des Unternehmenserfolgs zu. Daher ist es für jeden Unternehmer wichtig, die Grundbegriffe des Rechnungswesens zu kennen, zu verstehen und voneinander abgrenzen zu können. Heute tragen wir Wissenswertes zu „Einnahme“, „Ertrag“ und „Leistung“ zusammen.

 

Ertrag

Bei Erträgen handelt es sich um alle erfolgswirksamen Wertezuflüsse in das Unternehmen, wobei es Differenzierungen gibt. So wird in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zwischen dem Ertrag des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und dem außerordentlichen Ertrag unterschieden. In der Kostenrechnung gibt es den betriebsbedingten Ertrag und den neutralen Ertrag. Während Ersterer durch die Erfüllung des Betriebszwecks entsteht, resultiert Letzterer aus außerordentlichen und betriebsfremden Geschäftsvorfällen wie Steuerrückerstattungen. Als Pendant steht dem Ertrag der Aufwand gegenüber.

Leistungen

Leistungen sind im Grunde ein Bestandteil des Ertrags, allerdings lediglich auf die betriebliche Tätigkeit bezogen. Auch dabei existieren Unterscheidungen. So gibt es Marktleistungen, zum Beispiel aus der Produktion. Sie führen zu Umsatzerlösen und einem Wertezuwachs. Außerdem sind innerbetriebliche Eigenleistungen möglich. Diese tragen zu einer Erhöhung der Gesamtleistung bei. Dazu zählen zum Beispiel Leistungen der Verwaltungs- und Vertriebsstellen.
Es gibt jedoch auch Zusatzleistungen. Diese führen nicht unbedingt zu einem Ertrag, da sie häufig kostenlos erbracht werden. Sie tragen allerdings zur Kundenzufriedenheit bei und können sich darüber indirekt auf den Ertrag auswirken.
Der Komplementärbegriff zu den Leistungen sind die Kosten.

Einnahmen

Der Begriff „Einnahme“ klingt simpel, jedoch kommt es immer wieder zu Verwechslungen. Einnahmen werden etwa mit Einzahlungen oder Erträgen gleichgesetzt. Doch es handelt sich nicht um dasselbe und der Begriff ist weitaus komplexer.

Das Einkommensteuergesetz definiert Einnahmen als „alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 zufließen. Zu den Einnahmen in Geld gehören auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten.“ Im Rechnungswesen umfassen Einnahmen neben Einzahlungen auch Forderungszugänge und Schuldenabgänge. Bei ihnen handelt es sich um Sachwerte und Leistungen, denen ein Geldwert beigemessen wird und die das Unternehmen auf den Markt bringt.

Auch hier werden verschiedene Arten unterschieden. Es gibt unter anderem sogenannte kapitalfreisetzende Einnahmen. Dabei fließen dem Unternehmen liquide Mittel zu, zum Beispiel Umsatzerlöse, die zuvor gebunden waren. Bei kapitalzuführenden Einnahmen erhält das Unternehmen Kapital von innen oder außen. Ein Beispiel dafür sind nicht ausgeschüttete Gewinne.
Darüber hinaus ist der Begriff der Betriebseinnahmen verbreitet. Dazu zählen alle Einnahmen im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit. Pendant zu den Einnahmen sind die Ausgaben.

In einem nächsten Beitrag umreißen wir die Begriffe Ausgabe, Aufwand und Kosten.

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