Die hier dargelegten Versicherungsmöglichkeiten gelten sowohl für Selbstständige als auch für Freiberufler, da beide die selben Risiken tragen. Plant man den Schritt in die Selbstständigkeit, muss man auch unbedingt an Versicherungen im privaten sowie im geschäftlichen Bereich denken.
Privat ist eine Krankenversicherung das Mindeste, das Sie haben sollten. Diese kann aber durch weitere Leistungen, wie Krankentagegeld etwa, ergänzt werden.
Geschäftlich ist eine Betriebshaftpflicht unerlässlich und auch diese sollte, je nach Geschäftsmodell eventuell ergänzt werden. Im Anschluss finden Sie die wichtigsten Gesichtspunkte.
Grundsätzlich hat man als freier Unternehmer das Wahlrecht zwischen einer privaten und einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei ist zu bedenken, dass bei den Privaten die Beiträge mit dem Alter erheblich steigen und es schwierig ist, ab einem Alter von 55 oder mehr zurück in die gesetzliche Krankenkasse zu kommen.
Auf jeden Fall sollten Sie sich einen Kostenplan erstellen lassen. Selbstverständlich sind die Leistungen der privaten Krankenversicherungen oft besser, man genießt die Vorteile eines Privatpatienten. Aber: In der Regel sind die Rechnungen für Medikamente und Arztleistungen erst einmal vorzulegen und diese Mittel müssen flüssig seIn.
Die Alternative dazu wäre eine freiwillige Mitgliedschaft in einer der gesetzlichen Krankenkassen und eventuell eine private Zusatzversicherung, um im Krankheitsfall privatärztliche Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Vorteil dieses Models die Abrechnung über die Versichertenkarte und ein Verbleib in der gesetzlichen Kasse. Betreiben Sie ein Kleingewerbe neben Ihrer Beschäftigung als Angestellter, unterliegen Sie weiterhin in der GKV der Krankenversicherungspflicht und sind über Ihren Arbeitgeber versichert. (Existenzgründerprotal des BMWi)
Gewerbliche Rechtsschutzversicherungen werden meist als eine Art Baukasten angeboten, sodass nur Risiken abgesichert sind, die auch bestehen.
Was soll ein Einzelunternehmer beispielsweise mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung? Diese kann er immer noch abschließen, wenn er irgendwann den ersten Angestellten einstellt. Bis dahin wäre sie unnötig.
Aber eine Rechtsschutzversicherung für Vertrags- und Sachenrecht bzw. Schadenersatzrecht ist in jedem Fall sinnvoll.
Da ein Selbstständiger keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, kann eine Krankentagegeldversicherung sehr wichtig sein. Im Falle einer Krankheit bleiben die Einnahmen eventuell aus, die Kosten laufen weiter.
Durch eine Krankentagegeldversicherung ist gewährleistet, dass ein gewisser Betrag, wie er im Vertrag vereinbart wurde, vonseiten der Versicherung geleistet wird.
Hier geht es nicht um eine betriebliche Haftpflichtversicherung, die Schäden in Zusammenhang mit der Tätigkeit als Selbstständiger entstehen könnten, deckt.
Wie eine Privathaftlicht tritt sie bei Schäden Dritter ein und ist absolut unerlässlich. Je nach Sachlage können Schäden im gewerblichen Bereich unermessliche Höhe erreichen.
Erfüllen Sie eine der beiden folgenden Voraussetzungen, können Sie freiwillig in der Arbeitslosenversicherung bleiben. Dann müssen Sie entweder in den vergangenen zwei Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gewesen sein oder Sie müssen unmittelbar vor Ihrer Selbstständigkeit Arbeitslosengeld bezogen haben.
Nur als Anhaltspunkt: für das Jahr 2017 liegt der Betrag bei 3 % des Ertrags. für Gründer existiert allerdings eine Sonderregelung, nach der sie im Gründungs- sowie im Folgejahr lediglich 50% des Normbeitrags an die Bundesagentur für Arbeit entrichten müssen.
Da bei Selbstständigen in der Regel keine gesetzliche Absicherung vorhanden ist und somit bei einem Unfall ganz schnell der finanzielle Ruin drohen kann, ist eine Unfallversicherung sehr empfehlenswert.
Wenn man schon einen Unfall erleidet, sollte nicht auch noch die Sorge um die Existenz dazu kommen. Als Selbstständiger können Sie sich freiwillig bei der Berufsgenossenschaft gegen berufliche Unfälle versichern. Um aber auch Unfälle im Freizeit- und Privatbereich abzusichern, ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert, um finanziell abgesichert zu sein.
Als Unternehmer unterliegen Sie nicht der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Ausnahme bilden dabei einige freiberuflich Tätige, die nach Auffassung des Staates eines besonderen Schutzes bedürfen und deshalb der Rentenversicherungspflicht unterliegen. Dazu gehören beispielsweise Personen in Lehr- oder Heilberufen.
Alle anderen müssen selbst für Ihre Alterssicherung sorgen. Dafür gibt es fast unzählige Möglichkeiten der Kapitalanlage, wozu beispielsweise auch Immobilieneigentum oder Rentenfonds zählen. Hier gilt aber, wie fast immer: je besser die Rendite umso höher das Risiko. Und, ist es sinnvoll zu riskieren im Alter ohne gesichertes Auskommen dazustehen?
Eine relativ sichere und bezahlbare Möglichkeit stellt die freiwilligeRentenversicherung dar. Mit dieser Alternative sind Sie als Selbstständiger normalen Arbeitnehmern, was den Rentenanspruch anbelangt, gleichgestellt und genießen denselben Schutz wie diese. Die Deutsche Rentenversicherung berät Sie hierzu gerne.
Es ist angeraten, sich im Vorfeld zu überlegen bzw. mit einem Steuerberater zu besprechen, welche Absicherungen im Einzelfall notwendig und sinnvoll aber auch finanziell tragbar sind. Da Versicherungen gerade für Selbstständige meist als eine Art Baukasten angeboten werden, lassen sich die Kosten und Leistungen sehr gut vergleichen.
Dazu ist eine genaue Liste mit den gewünschten Leistungen sehr hilfreich. Ein guter Versicherungs- oder Assekuranzmakler kann dabei sehr hilfreich sein. Dieser ist nicht an eine einzelne Gesellschaft, wie ein Versicherungsvertreter ist, gebunden, sondern seine Aufgabe besteht darin, das für Sie günstigste und auf Sie zugeschnittene Angebot auf dem Markt zu finden.
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