Der sichere Weg in die Selbständigkeit – Ein Überblick

Donnerstag, 23. Dezember 2021 | 0 Kommentare

Den Weg in die Selbständigkeit kann jeder gehen, der volljährig ist. Zum Start reicht dazu meist nur eine Gewerbeanmeldung aus. Dennoch ist die richtige Planung für eine erfolgreiche Selbstständigkeit immens wichtig. 

Von der Rechtsform über den Businessplan und die Finanzierung bis hin zu Versicherungen, gibt es einiges zu beachten. Worauf es auf dem Weg in die Selbständigkeit ankommt, werden wir in diesem Blogbeitrag genauer beleuchten.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Rechtsform, Business Plan und Finanzierung
  2. Begriffsdefinition und Abgrenzung
  3. Formale Voraussetzungen für die Selbständigkeit
  4. Mit sorgfältiger Planung zum Erfolg

 

Rechtsform, Business Plan und Finanzierung: Der Weg in die Selbständigkeit im Überblick

Für viele Menschen stellt der Wechsel aus einem konventionellen Dienstverhältnis in die Selbständigkeit einen lange gehegten Lebenstraum dar. Als treibende Faktoren dafür, sich selbstständig zu machen, dienen häufig Motive wie Selbstverwirklichung, Flexibilität und Unabhängigkeit.

Tatsächlich sind bestimmte Vorzüge einer selbstständigen Berufstätigkeit nicht von der Hand zu weisen – die freie Wahl der Tätigkeit, der Arbeitszeiten, des Arbeitsortes und der Arbeitsweise eröffnet völlig neue Perspektiven und kann gerade auf individualistische Gemüter beflügelnd wirken.

Im selben Maß, in dem sich die persönlichen Freiräume erweitern, vergrößert sich aber auch das Ausmaß an unternehmerischer Eigenverantwortung und dem damit einhergehenden Risiko. Daher sollte dem Sprung in die Selbständigkeit immer eine wohlüberlegte Entscheidung auf Basis eines ausgereiften Planes vorausgehen.

Selbständigkeit: Begriffsdefinition und Abgrenzung

Jedweden Überlegungen, sich selbstständig zu machen, noch vorgeordnet ist die Frage, worum es sich dabei juristisch gesehen eigentlich handelt. Formal betrachtet bezeichnet der Begriff der Selbständigkeit nichts anderes als das Gegenstück zu einem abhängigen und weisungsgebundenen Dienstverhältnis als Arbeiter bzw. Angestellter dar.

der weg in die selbständigkeit

Zu den wichtigsten Merkmalen zählen die bereits genannte Gestaltungsfreiheiten im Hinblick auf Arbeitszeit und -ort, aber auch die eigenverantwortliche Organisation der eigenen sozialen Absicherung:

Da keine umfassende Versicherungspflicht besteht und die Beträge eigenständig erwirtschaftet werden müssen, gilt es hier umfassende Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Auch die im Kontext der Selbständigkeit anfallenden Steuerpflichten (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) sollten bereits bei der Gründung bedacht werden.

Bevor man sich selbstständig machen kann, bedarf es einer wirksamen Gewerbeanmeldung. Je nach Tätigkeitsprofil und Rechtsform sind dabei unterschiedliche Behörden und Anlaufstellen von Bedeutung – zum Beispiel Gewerbeamt, Handelsregister, Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer (IHK/HWK) oder die zuständige Berufsgenossenschaft (das Finanzamt ist in allen Fällen zu verständigen).

Entsprechend vielfältig sind auch die unterschiedlichen Berufsbilder, die sich dem Sammelbegriff der “Selbstständigen” zuordnen lassen: Diese reichen vom Gründer und Leiter eines international tätigen Unternehmens über den mittelständischen Gewerbetreibenden bis hin zum sogenannten Soloselbstständigen, der über keine eigenen Angestellten verfügt.

Von freiberuflich Selbstständigen spricht man, wenn die betreffende Tätigkeit nicht der Gewerbeordnung unterliegt, wie das zum Beispiel bei Ärzten, Künstlern, Anwälten oder Apothekern der Fall ist (allerdings sind längst nicht alle Freiberufler auch selbstständig tätig).

Formale Voraussetzungen für die Selbständigkeit: Genehmigungen, Qualifikationen und Wahl der Rechtsform

Um eine Selbständigkeit anmelden zu können, müssen in einigen Fällen zudem bestimmte Sondervoraussetzungen erfüllt werden, was durch einschlägige Unterlagen (Zertifikate, Genehmigungen, Qualifikationsnachweise, etc.) dokumentiert wird.

So ist die Aufnahme bestimmter selbstständiger Tätigkeiten – wie zum Beispiel der Betrieb von privaten Krankenanstalten – erst nach Erteilung einer entsprechenden behördlichen Erlaubnis gestattet.

Im handwerklichen Bereich gilt zudem für zahlreiche Berufe eine Meisterpflicht – dies bedeutet, dass eine Gründung grundsätzlich nur nach Erwerb eines Meistertitels im gewählten Metier möglich ist. Teilweise sind zur Erlangung einer Genehmigung auch Sachkundeprüfungen oder Unterrichtungen bei der IHK abzulegen.

Auch von Freiberuflern sind häufig Qualifikationsnachweise vorzulegen – insbesondere, wenn für die jeweilige Tätigkeit Kammerpflicht besteht (wie etwa bei Ärzten, Anwälten oder Architekten).

Da unterschiedliche Genehmigungen bei verschiedenen Ämtern beantragt werden müssen, ist es ratsam, sich über den sogenannten einheitlichen Ansprechpartner (eine Servicestelle der Bundesländer für Gründer) einen Überblick zu verschaffen.

Wenn Sie den Weg in die Selbständigkeit gehen, dann sollten Sie unbedingt auch die steuerlichen Aspekte beachten. In unserem Blogartikel “Die 7 häufigsten Fehler bei der Steuererklärung für Selbstständige” gehen wir genau auf diese Thematik ein.

Wer eine Selbständigkeit anmelden möchte, sollte sich neben der etwaigen Genehmigungspflicht auch frühzeitig Gedanken über die passende Rechtsform machen, im Rahmen derer die Gründung erfolgen soll.

Als Rechtsform versteht man dabei vereinfacht gesagt die juristische Ausgestaltung der geplanten Selbständigkeit, die wiederum verschiedene Auswirkungen im Hinblick auf Steuerpflichten, Haftungsfragen und ähnliche Aspekte haben kann.

Eine wichtige Unterscheidung in diesem Zusammenhang:

Während Freiberufler, wenn Sie Ihre Selbständigkeit anmelden, keine Rechtsform wählen müssen, ist dies bei Gewerbetreibenden anders. Selbstständige, die der zweiten Gruppe angehören, können grundsätzlich zwischen den Rechtsformkategorien Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaft wählen. Die weitaus meisten Gründer entscheiden sich zunächst für ein Einzelunternehmen (Kleingewerbe, Kaufmann e.K., usw.).

Wenn die Gründung durch mehrere Personen gemeinsam erfolgen soll, stellen zum Beispiel GmbH oder UG beliebte Lösung dar. Darüber hinaus existieren zahlreiche weitere Optionen.

Weitere wichtige Kriterien der Rechtsformwahl sind unter anderem das Haftungsausmaß und das erforderliche Startkapital.

Mit sorgfältiger Planung zum Erfolg: Geschäftsidee und Businessplan

Abseits der Erfüllung der formalen Voraussetzungen, um sich selbstständig machen zu können, gilt es natürlich auch die individuellen Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen. Selbständigkeit stellt sowohl eine Chance als auch eine Wagnis dar:

Um Risiken zu minimieren und typische Fallstricke zu umgehen, sind umfassende Planungstätigkeiten im Vorfeld der Gründung unabdingbar. Dazu gehört auch eine ehrliche Selbsteinschätzung, inwiefern die eigene Persönlichkeit sowie die sonstigen Lebensumstände mit den Anforderungen der Selbständigkeit vereinbar sind.

So sollte man sich beispielsweise die Frage stellen, ob man die notwendigen charakterlichen und mentalen Eigenschaften mitbringt, ohne die es kaum möglich ist, sich auf Dauer erfolgreich selbstständig zu machen.

Hierzu gehören zum Beispiel Belastungsfähigkeit, Organisationstalent, Motivation und Engagement. Nicht minder wichtig sind fachliche Kenntnisse (zum Beispiel im kaufmännischen Bereich) sowie ausreichende branchenspezifische Berufserfahrungen und Qualifikationen.

Ebenso kann es von Vorteil sein, sich auf ein dem Projekt der Selbständigkeit wohlgesonnenes persönliches Umfeld (Familie, Freunde) verlassen zu können. Wer nicht alles auf eine Karte setzen möchte, kann auch überlegen, sich zunächst nebenberuflich selbständig zu machen.

Geschäftsidee

Zu den wichtigsten Vorbereitungstätigkeiten im Hinblick auf die zukünftige Selbständigkeit zählt natürlich auch die Entwicklung und Prüfung einer überzeugenden Geschäftsidee. Dabei sollte man sich nicht darauf versteifen, unbedingt eine Weltneuheit auf den Markt bringen zu müssen – auch die Adaptierung und Verbesserung bestehender Geschäftsmodelle kann zum gewünschten Erfolg führen.

Auf jeden Fall sollte die Idee den persönlichen Fähigkeiten und Kompetenzen angemessen sein auf eine wirtschaftlich ausreichende Nachfrage zugeschnitten sein (dies lässt sich im Zuge einer eingehenden Marktanalyse ermitteln). Die Abgrenzung zu ähnlich ausgerichteten Mitbewerbern durch attraktive Alleinstellungsmerkmale spielt ebenfalls eine wichtige Rolle.

Auf die Konzeption der Geschäftsidee folgt üblicherweise die Entwicklung eines Businessplans, der in Schriftform detailliert Auskunft über alle wichtigen Aspekte des Gründungsvorhabens gibt. Hierzu zählen unter anderem die Identifikation der Zielgruppe und der (Haupt-)Wettbewerber, die eigene Markt- und Marketingstrategie sowie die angepeilten Umsätze, Ausgaben und Finanzierungsbedürfnisse.

Businessplan

Ein ausgefeilter Businessplan erleichtert das Bestreiten von Finanzierungsgesprächen bei der Hausbank, das Anwerbern von Investoren, aber auch die Akquise von öffentlichen Förderungen (beispielsweise existieren neben allgemeinen Subventionsmöglichkeiten auch spezielle Programme für Studierende oder Arbeitssuchende).

Fazit:

Der formale Weg in die Selbständigkeit ist kein Hexenwerk. Durch eine Gewerbeanmeldung kann jeder über 18 Jahren gewerblich tätig werden und sich selbstständig machen. Wenn Sie auf dem Weg in Ihre Selbständigkeit die Punkte aus dem Blogartikel beachten und umsetzen, dann sollte Ihrem Erfolg nichts im Wege stehen.

 

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