Wissen Sie eigentlich, wie viel Umsatz Ihr Unternehmen in den vergangenen Monaten erwirtschaftet hat? Und wie viele Ausgaben davon Ihren Ertrag schmälern? Lesen Sie hier, wie Ihnen eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) einen besseren Überblick verschafft und wie Sie diese ganz einfach selbst erstellen.
Die betriebswirtschaftliche Auswertung (kurz BWA) ist eine Übersicht aller Erträge und Kosten Ihres Unternehmens in einem bestimmten Zeitraum. Mit ihrer Hilfe erhalten Sie einen Überblick über die gesamte finanzielle Lage Ihres Unternehmen.
Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Pflicht. Die Erstellung einer BWA ist freiwillig. Besonders Startups sowie kleine und mittelständische Unternehmen nutzen die Vorteile einer BWA. Auch Kleinunternehmer und Gründer, welche eine Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR) erstellen, hilft die BWA, fundierte Entscheidungen zu treffen.
Für gewöhnlich wird die betriebswirtschaftliche Auswertung einmal im Monat, mindestens aber einmal im Quartal erstellt. Somit vermittelt sie einen aktuellen Einblick in die finanzielle Lage Ihres Unternehmens.
Die BWA basiert auf der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und deren Inhalten. Daher gehören alle Umsätze, sonstigen Einnahmen und Ausgaben inklusive Liquiditätsstand, Prognosedaten und Betriebsergebnisse in eine aussagefähige BWA.
Wenn Sie die gesamte finanzielle Lage Ihres Unternehmens immer im Blick behalten und für ein gesundes Wachstum sorgen möchten, – sollten Sie regelmäßig eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (kurz: BWA) erstellen. Aber: Buchhaltung liegt Ihnen überhaupt nicht und Sie wissen auch gar nicht so recht, was eine BWA ist und wie Sie diese aufbauen?
Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (kurz: BWA) wurde von DATEV in den 1960er-Jahren entwickelt. Es handelt sich dabei um einen meist monatlichen Bericht, welcher Daten aus der Buchhaltung sowie aktuelle Kosten und Erlöse Ihrer Geschäftstätigkeit erfasst. Anders als der Jahresabschluss und die Bilanz, wird die BWA in der Regel einmal im Monat oder quartalsweise angefertigt.
Besonders für Start-ups sowie KMU bildet die BWA ein wichtiges Instrument zur Planung, Steuerung und Kontrolle der einzelnen Unternehmensbereiche. Mit ihrer Hilfe erhalten Sie einen detaillierten Einblick in die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens, behalten die Finanzen immer im Blick und können bei Bedarf schnell die richtigen Maßnahmen ableiten.
Tipp: Auch externe Stakeholder wie Investoren, Banken und Kreditgeber, aber auch Lieferanten verlangen eine regelmäßig erstellte BWA, um die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens besser einzuschätzen. Im Rahmen einer Kreditwürdigkeitsprüfung ist die BWA sogar das wichtigste Informationsinstrument zur Bewertung von Krediten nach § 18 KWG.
Die kurze Antwort: Nein! Bei der BWA handelt es sich um einen freiwilligen Bericht ohne gesetzliche Vorschriften. Allerdings ist es für jedes Unternehmen ratsam, eine BWA anzufertigen, da sie ein wichtiges Instrument für das Wachstum und die laufenden Geschäftsausgaben bildet.
Aufgrund der Aktualität und Aussagekraft entscheiden sich vor allem gern Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen für diese Berichterstattung. Denn es lassen sich frühzeitig eventuelle Schwachstellen im Unternehmen erkennen, wie beispielsweise zu hohe Produktions- oder Materialkosten oder ein nicht nicht gekündigtes Monatsabonnement.
Damit Sie eine BWA anfertigen können, muss Ihr Unternehmen der gesetzlichen Buchhaltungspflicht unterliegen – schließlich enthält sie nur Informationen aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) – eine Gegenüberstellung aller Aufwendungen und Erträge Ihres Unternehmens. Diejenigen, die keine Bücher führen (z. B. von der Buchführungspflicht befreite Freiberufler), verfügen demnach auch nicht über die erforderlichen Daten für eine BWA.
Viele Unternehmer schrecken vor der Buchhaltung zurück und geben ihre BWA oftmals direkt an einen externen Fachmann ab. Dabei lässt sich sie sich meist problemlos selbst erstellen, denn bei Unternehmen mit Buchhaltungspflicht liegen die benötigten Daten ohnehin schon in der Finanzbuchhaltung vor. Mit einer Excel-Tabelle oder der richtigen Buchhaltungssoftware sparen Sie die Kosten für den Steuerberater und können mit wenigen Klicks Ihre BWA selbst erstellen – und mehr Zeit für das operative Geschäft aufwenden.
Erfolgreiche Unternehmer und Geschäftsführer können die eigene BWA wie ein Kinderbuch lesen. Für die ersten Schritte empfehlen wir Ihnen daher die Videokurse unseres Partners HPRühl. Hier finden Sie exklusive Unternehmenstrainings mit denen Sie Ihr betriebliches Rechnungswesen auch ohne Vorkenntnisse schnell und einfach bewältigen.
Da es keine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung einer betriebswirtschaftlichen Auswertung gibt, sind Sie grundsätzlich auch in ihrer Gestaltung frei. Egal, ob Sie eine BWA als Grundlage für Ihre Entscheidung oder als Nachweis gegenüber Ihren Shareholder erstellen, Sie sollten sich immer auf die Aussagekraft und Auswertbarkeit der Daten konzentrieren. Grundsätzlich gilt: Richten Sie Ihre BWA immer an Ihren eigenen Zielen aus. Was möchten Sie analysieren? Wieso möchten Sie es analysieren? Für wen möchten Sie es analysieren?
Eine BWA enthält nur Informationen, die in Ihrer GuV zu finden sind. Obwohl keine Formvorschrift besteht, sollten diese Must-Haves in Ihrer BWA nicht fehlen:
Wichtig ist, dass Sie alle Aufwände und Erträge erfassen, sowie die Aussagekraft und eine korrekte Auswertung sicherstellen. Kurz gesagt: Unternehmensdaten sind das A und O Ihrer BWA.
Möchten Sie die Entwicklung und das Wachstum Ihres Unternehmens anhand Kennzahlen, Bestandteilen und Zahlen vergleichen, so helfen Ihnen zusätzlich die folgenden Bausteine:
Zusätzliche Dokumentationen wie beispielsweise Zeitpläne und Zeitreihen können Sie je nach Bedarf selbst festlegen – je nachdem, was Sie analysieren möchten.
Damit Sie sich jetzt nicht Hals über Kopf mit der komplizierten Buchhaltung rumschlagen, steht Ihnen hier ein kostenloses BWA Muster zum Download bereit. Dieses können Sie anschließend ganz nach Bedarf an Ihre Bedürfnisse anpassen.
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