Freiberufler, Gewerbetreibende, Kaufleute, Unternehmen: Wer ist zur Buchführung verpflichtet?

Donnerstag, 19. Juni 2014 | 0 Kommentare

Buchführung, auch Buchhaltung genannt, spielt im geschäftlichen Leben eine große und wichtige Rolle. Sie ist nicht nur eine lästige Pflicht, sondern ebenso ein wesentliches Instrument zur Betriebssteuerung. Wenn Sie sich selbständig machen oder ein Gewerbe anmelden, sollten Sie sich immer die Frage stellen, ob Sie zur Buchführung verpflichtet sind. Eine exakte Buchhaltung hilft Ihnen bei der Gewinnermittlung zur Bestimmung Ihres zu versteuernden Einkommens und gewährt Ihnen einen Überblick über Ihre Ausgaben. Die ordentliche Buchführung ist nicht zuletzt auch für Kreditinstitute wichtig, wenn es darum geht Unternehmer/innen einen Kredit einzuräumen.

Wer ist zur Buchführung verpflichtet?

Die Ausnahmen

Die gute Nachricht zuerst: Für kleine Firmen sowie für freiberuflich Tätige, die sich selbständig machen, würde die Pflicht zur Buchführung/Buchhaltung einen großen Zeitaufwand und damit Geld kosten. Damit für diesen Personenkreis keine unangemessenen Belastungen entstehen, hat der Gesetzgeber Kleinstunternehmer und freiberuflich Tätige von der Pflicht einer ordnungsgemäßen Buchführung entbunden.

Sollten Sie sich zum Beispiel mit dem Schreiben von Texten im Internet selbständig machen, dann könnten Sie auf das Erstellen einer Buchführung verzichten. Sie sind als so genannter “Ein-Mann- Betrieb” von dieser Pflicht ausgenommen und führen dann nach § 1 Absatz 2 des Handelsgesetzbuches keinen “in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb”.

Sollten Sie Zweifel haben, ob Sie verpflichtet sind eine Buchhaltung zu führen, so erteilt Ihnen die Industrie- und Handelskammer Ihres Wohnortes die exakte Auskunft.

Wenn Sie sich mit einer freiberuflichen Tätigkeit selbständig machen oder unter den § 18 des Einkommenssteuergesetzes fallen, dürfen Sie – unabhängig von Gewinn- und Umsatzgrenzen – auf die Einnahme- Überschuss- Rechnung zurückgreifen. Diese müssen Sie dem Finanzamt mit Belegen nachweisen und sie unterliegt der Aufbewahrungsfrist. Für den Gesetzgeber erzielen Sie dann “Einkünfte aus selbständiger Arbeit”.

Weiterhin nimmt der § 241 a des Handelsgesetzbuches diejenigen Kaufleute von der Buchführungspflicht aus, die in zwei unmittelbar aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500.000 Euro Umsatz im Jahr, sowie 50.000 Euro jährlichen Gewinn erzielt haben. Neu gegründete Betriebe können schon zum ersten Stichtag von dieser Regelung profitieren.

Ein Gewerbe anmelden

Wenn Sie ein Gewerbe anmelden, sind Sie in der Regel zur Buchführung/Buchhaltung verpflichtet.

Typischerweise gelten Sie als Gewerbetreibender, wenn Sie als Kaufmann/Kauffrau ein Gewerbe anmelden und einen eingerichteten Gewerbebetrieb führen, wenn Sie im Handelsregister eingetragen sind oder als Makler oder Vermittler Ihr Gewerbe anmelden müssen. Auch als GastwirtIn müssen Sie ein Gewerbe anmelden.

Alle Personengesellschaften, die im Handelsregister eingetragen sind (OHG, KG), sowie Kapitalgesellschaften mit den Gesellschaftsformen AG, GmbH, und GmbH &Co. KG, müssen eine ordentliche Buchführung erstellen.

Weitere Regelungen- Land- und Forstwirte

Ist die Buchführungspflicht nicht aus den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches ersichtlich, dann kann sich diese jedoch aus dem Steuerrecht ergeben.

§ 141 AO (Abgabenordnung) erlegt Land- und Forstwirten und Gewerbetreibenden die Buchhaltungspflicht dann auf, wenn die Betriebe jährliche Umsätze von 500.000 Euro erzielen, die Gewinne mehr als 50.000 Euro jährlich betragen, oder ein Unternehmer/in nach den Maßstäben des Handelsrechts nicht zu den Kaufleuten zählen. Außerdem wenn der wirtschaftliche Wert Ihrer Nutzflächen über 25.000 Euro beträgt. § 140 der Abgabenordnung und damit die steuerrechtliche Buchführungspflicht kommt unabhängig von anderen gesetzlichen Bestimmungen zum Tragen.

Ausblick

Egal ob Sie sich selbstständig machen wollen oder ein Gewerbe anmelden müssen: Die Pflicht zur Buchhaltung kann nicht nur Frust sondern auch Lust sein.

Mit Hilfe dieses Instruments halten Sie eine echte Steuerungsfunktion in der Hand. Mit der ordentlichen Buchhaltung können Sie die Entwicklung Ihres Betriebes genau verfolgen und sofort eingreifen, sollten Ihre Ausgaben nicht gewollte Ausmaße erreichen!

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