Kleinunternehmen gründen: Die 10 besten Tipps für 2022

Dienstag, 18. Januar 2022 | 0 Kommentare

Sie wollen ein Kleinunternehmen gründen, weil es Ihr Herz höher schlagen lässt, wenn Sie an ein eigenes Unternehmen denken? Der Job macht Ihnen keine Freude mehr und Sie haben ein Konzept für Ihre Selbständigkeit in der Schublade?

Dann sollten Sie Ihre Geschäftsidee aus der Schublade herausholen und diese verwirklichen!

Es gibt verschiedene Wege, Ihre Selbständigkeit ins Rollen zu bringen. Die klassische Selbständigkeit, Solopreneurship oder nebenberufliche Wege – ganz egal, welche Form Sie wählen:

Die Gründung eines Kleinunternehmens hilft Ihnen bei der Verwirklichung Ihrer beruflichen Träume.

Das Umsatzsteuergesetz beschreibt im § 19 die Kleinunternehmerregelung. Diese Regel befreit Unternehmer von der Umsatzsteuerpflicht, sofern gewisse Umsatzgrenzen nicht überschritten werden.
 
Wenn Sie ein Kleinunternehmen gründen, reduziert sich der Verwaltungsaufwand. Das macht den Unternehmensalltag einfacher, sodass Sie sich voll und ganz Ihrer Selbständigkeit widmen können.
 
Bei der Gründung eines Kleinunternehmens müssen Sie bestimmte Dinge beachten. Die 10 wichtigsten Tipps haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.
 

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kleinunternehmen gründen, um zu Beginn den bürokratischen Aufwand zu minimieren
  2. Kleinunternehmerregelung: unkomplizierte Buchführung, keine Umsatzsteuervoranmeldung, größere Gewinnmarge
  3. Eine zulässige Rechtsform wählen
  4. Diese Umsatzgrenzen gelten
  5. Das passiert bei Überschreitung der Umsatzgrenze
  6. Kleinunternehmen gründen: Wie viel Kosten entstehen?
  7. Mitarbeiter beschäftigen: Ist das als Kleinunternehmer möglich?
  8. Mit mehreren Personen ein Kleinunternehmen gründen
  9. Wie lange gilt die Kleinunternehmerregelung?
  10. Kleinunternehmen und Kleingewerbe: Gibt es Unterschiede?
 

Kleinunternehmen gründen, um zu Beginn den bürokratischen Aufwand zu minimieren

Die Kleinunternehmerregelung tritt in Kraft, wenn Ihr Umsatz die festgelegten gesetzlichen Grenzen nicht übersteigt. Die Einkunftsarten oder bestimmte Rechtsformen sind dabei unerheblich.
 
 
Wer den Weg der Selbständigkeit gehen möchte, kann die Vorteile der Kleinunternehmerregelung nutzen.
 
In dieser neuen Situation kommen viele Herausforderungen auf Sie zu, sodass die Steuerbefreiung eine bürokratische Entlastung darstellt.
 
Die Kleinunternehmerregelung eignet sich auch für Berufsbereiche, in denen geringe Betriebsausgaben anfallen.
 

Kleinunternehmerregelung: unkomplizierte Buchführung, keine Umsatzsteuervoranmeldung, größere Gewinnmarge

Der Verwaltungsaufwand hält sich in Grenzen und die Buchführung ist einfacher, da die Umsatz- und Vorsteuer nicht einzeln zu buchen ist. Wenn Sie Ihre Dienstleistung beziehungsweise Ihr Produkt in Rechnung stellen, können Sie die Steuern außen vor lassen.
 
Des Weiteren entfällt die Umsatzsteuervoranmeldung. Jedoch besteht auch für Kleinunternehmer die Pflicht, die jährliche Steuererklärung abzugeben. Diese ist aber sehr viel einfacher als bei regelbesteuerten Unternehmen.
 
Zudem können Sie Ihre Produkte oder Dienstleistung bei Kunden preiswerter anbieten als regelbesteuerte Unternehmer. Oder Sie profitieren mithilfe der Kleinunternehmerregelung von einer größeren Gewinnspanne.
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Eine zulässige Rechtsform wählen

Welche Rechtsformen sind für ein Kleinunternehmen möglich?
 
Der Gesetzgeber macht die Eigenschaft eines Kleinunternehmens nicht von der Rechtsform abhängig. Meist sind es Freiberufler oder Einzelunternehmer, die ein Unternehmen nach der Regelung des § 19 Umsatzsteuergesetz gründen.
 
Wenn Sie mit anderen Personen ein Unternehmen starten möchten, kann die Rechtsform der GbR die passende Wahl sein. Das Gründen eines Kleinunternehmens mit mehreren Beteiligten kann auch in Form einer UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH erfolgen.
 

Diese Umsatzgrenzen gelten

Im § 19 des Umsatzsteuergesetzes ist festgelegt, dass zwei Umsatzgrenzen bestehen:
 
  • 22.000 Euro für das vorherige Geschäftsjahr und
  • 50.000 Euro für das aktuelle Geschäftsjahr.

Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein. Sie rechnen die 22.000 Euro auf das Jahr herunter, wenn die Gründung im Vorjahr stattgefunden hat.

Falls Sie im aktuellen Jahr Ihre Selbständigkeit angehen, gilt für das laufende Jahr ebenfalls die 22.000-Euro-Grenze. Sie müssen dabei einschätzen, wie hoch der Umsatz voraussichtlich sein wird.

In den darauffolgenden Jahren darf der Umsatz 50.000 Euro nicht überschreiten.

 

Das passiert bei Überschreitung der Umsatzgrenze

Wenn Sie als Kleinunternehmer die Umsatzgrenze von 22.000 Euro innerhalb eines Geschäftsjahres sprengen, entfällt erst ab dem Folgejahr die Kleinunternehmereigenschaft. Das tritt auch dann in Kraft, wenn der Umsatz des nächsten Jahres wieder unterhalb der Grenze liegt.
 
Die Grenze in Höhe von 50.000 Euro berücksichtigt den geschätzten Umsatz, wobei Sie die Prognose gegenüber der Finanzverwaltung ausführlich darlegen müssen.
 
Falls es doch zu unerwartet steigenden Aufträgen kommt und der Umsatz die 50.000-Euro-Grenze überschreitet, gilt die Kleinunternehmerregelung erst ab dem Beginn des Folgejahres nicht mehr.
 
Für die Klärung der Voraussetzungen sind Sie immer selbst verantwortlich. Der Rat eines kompetenten Steuerberaters oder anderen Experten ist Gold wert, um Fehler zu vermeiden und vorteilhafte Wege zu finden.
 

Kleinunternehmen gründen: Wie viel Kosten entstehen?

Es fallen für die Gründung eines Unternehmens im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetz keine Kosten an.
 
Sie entscheiden sich lediglich für oder gegen die Kleinunternehmereigenschaft und Füllen das im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.
 
Die anderen Gründungskosten, wie beispielsweise die Gebühr für die Gewerbeanmeldung, müssen Sie in jedem Fall zahlen. Die Kosten für einen Gewerbescheines liegen im Durchschnitt zwischen 10 und 65 Euro.
 
Zudem lohnt sich ein Blick darauf, wie Sie den sicheren Weg in die Selbständigkeit schaffen und kümmern Sie sich um ein Beratungsgespräch bei einem Steuerexperten, der Ihnen bei der Gründung Ihres Kleinunternehmens helfen kann.
 

Mitarbeiter beschäftigen: Ist das als Kleinunternehmer möglich?

Kurz und knapp: Ja.
 
Sie dürfen mit Kleinunternehmereigenschaft Mitarbeiter einstellen. Meist lohnt sich die Beschäftigung eines Arbeitnehmers jedoch nur für ein paar Stunden oder für einen befristeten Zeitraum mit hoher Arbeitsbelastung.
 

Mit mehreren Personen ein Kleinunternehmen gründen

Wenn Sie nicht als Alleingänger voranschreiten möchten, dann holen Sie weitere Gründer ins Boot.
 
Bei der Wahl der passenden Rechtsform ist das jederzeit möglich. Häufig entscheiden sich Kleinunternehmen für die GbR oder auch für eine UG (haftungsbeschränkt).
 
Bei Unsicherheiten und offenen Fragen lohnt sich der Gang zum Experten (Steuerberater, Gründungsberater etc.).
 

Wie lange gilt die Kleinunternehmerregelung?

Sofern die Voraussetzungen der Kleinunternehmereigenschaft gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz gegeben sind, gilt die Regelung unbefristet.
 
Sie müssen jährlich eine Steuererklärung einreichen. So kann das Finanzamt prüfen, ob die Voraussetzungen für das Kleinunternehmertum weiterhin bestehen (Prüfung der Umsatzgrenzen).
 

Kleinunternehmen und Kleingewerbe: Gibt es Unterschiede?

Zwei ähnliche Begriffe, aber unterschiedliche Bedeutungen. Die Eigenschaft des Kleinunternehmens bezieht sich lediglich auf die Umsatzsteuer.
 
  • Kleingewerbe: Melden Sie ein Kleingewerbe an, gründen Sie einen Gewerbebetrieb. Das erfordert keine Eintragung ins Handelsregister. Als Rechtsform können Sie bei einem Kleingewerbe nur die GbR oder das Einzelunternehmen wählen.
  • Kleinunternehmen: Für ein Kleinunternehmen sind theoretisch alle Rechtsformen machbar. Land- und Forstwirte sowie Freiberufler können Kleinunternehmer sein, aber bei einem Kleingewerbe muss ein Gewerbe bestehen. Ein gewerblicher Kleinunternehmer führt ein Kleingewerbe. Jedoch erfüllt nicht jedes Kleingewerbe die Voraussetzungen für die Kleinunternehmereigenschaft gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz.

Fazit:

Bei der Gründung eines Kleinunternehmens gilt die Devise: Klein, aber fein! Ob allein oder im Team - Ihre Chancen auf Erfolg stehen unter einem guten Stern, wenn Sie sich die richtigen Fragen stellen und ein klares Geschäftsmodell mit viel Liebe sowie Leidenschaft verfolgen. Sie können von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, wenn gewisse Umsatzgrenzen unterschritten werden. Das lohnt sich besonders zu Beginn, bei nebenberuflicher Selbständigkeit oder für Unternehmen mit geringen Ausgaben. Ein Kleinunternehmen zu gründen hat verschiedene Vorteile. Zum Beispiel hält sich der Buchführungsaufwand in Grenzen, sodass Sie mehr Zeit haben, um den Traum Ihrer beruflichen Selbstverwirklichung zu leben.

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