Das Gewinnen neuer Kunden ist für jedes Unternehmen überlebenswichtig. Die Steuerkanzlei bildet hier keine Ausnahme. Lesen Sie hier, wie Sie einen stetigen Strom an Neuanfragen von Mandanten gewinnen.
Ja, das ist erlaubt. Es gelten aber die standesrechtlichen Regeln, was u. a. das Verbot vergleichender Werbung oder Werbung um konkrete Mandate umfasst. Auch die Platzierung von Anzeigen in Suchmaschinen ist möglich.
Sofern in einem Artikel lediglich ein Sachverhalt erklärt wird oder es sich um eine Meinungsäußerung handelt, ist das problemlos möglich. Steuerberater dürfen sich mit ihrem Namen und der Berufsbezeichnung öffentlich äußern. Handelt es sich um einen gekauften Artikel (Sponsored Post) gelten aber die Regeln der Kammer.
Ja, solange lediglich Namen von Unternehmen genannt werden, für die eine Steuerkanzlei nachweislich gearbeitet hat. Auf genaue Fallschilderung sollte aber besser verzichtet werden, auch wenn es keine abschließenden Urteile zu diesen Fragen gibt.
Eröffnet im Einzelhandel ein neues Geschäft, gehören Schnäppchen und Preisnachlässe, begleitet von Anzeigen oder Flyern, zu den ersten Werbemaßnahmen vor Ort. Für Steuerberater ist Werbung nicht ganz so problemlos möglich. Schließlich gehören sie zu den Kammerberufen – und unterliegen damit engeren Richtlinien als andere Gewerbe.
Argumente wie der Preis oder die Überlegenheit der eigenen Kanzlei und Methoden gegenüber anderen führen unweigerlich vor ein Gericht. Diese Reklameaussagen fallen also aus. Werbung in eigener Sache zu betreiben, geht aber dennoch.
Bevor Sie sich an die Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen machen, überlegen Sie zunächst, wie Ihr Traum-Mandant aussieht. Denn bei Ihren Marketing-Aktionen kommt es darauf an, dessen Bedürfnisse und Wünsche zu adressieren. Die Erfolgsaussichten für alle Maßnahmen sind umso höher, je besser die Inhalte auf diese Zielgruppe abgestimmt sind.
Zielgruppen können sich auch aus Ihren Tätigkeits- und Beratungsschwerpunkten ergeben. Ideen wären zum Beispiel:
Die Themengebiete können dann die Schwerpunkte von regelrechten Kampagnen werden. Wer noch am Anfang seiner Selbstständigkeit steht, sollte hier nicht zu wählerisch sein.
In die Beschreibung der Kanzlei gehört auf jeden Fall auch der Hinweis, dass neue Mandanten auch bei ihnen willkommen sind, wenn sie Fragen abseits der Schwerpunkte haben.
Wer online nicht gefunden werden kann, findet in den Köpfen der Kundschaft nicht statt. Diese Erkenntnis aus der Handelswelt trifft auch auf die Steuerkanzlei von heute zu. Wer auf der Suche nach Hilfe in Steuerfragen ist, wird seine Suche vermutlich mit Google beginnen. Die Kanzleiwebsite bildet die Basis dafür, überhaupt auffindbar zu sein. Und sie kann als Grundlage für weitere Maßnahmen dienen.
Bei der Wahl der Inhalte stehen Ihnen zahllose Möglichkeiten offen:
Nicht erst seit der Pandemie kann eine Kontaktmöglichkeit via Videocall ein Differenzierungsmerkmal sein.
Viele Selbstständige überschätzen gern ihre Fähigkeiten bei der Gestaltung von Online-Auftritten. Investieren Sie lieber etwas Geld in professionelle Texte und Fotos. Vielleicht sind ja bereits Marketing-Spezialisten unter ihren Mandanten?
Zudem sollen Sie die Chancen nutzen, die sich aus der Optimierung der Inhalte für Suchmaschinen ergeben. Belegt die Kanzleiwebsite einen der vorderen Plätze auf den Ergebnisseiten von Google, gelangen Anfragen kostenlos zu Ihnen. Die Suchmaschinenoptimierung ist indes eine kleine Wissenschaft für sich. Zudem kann es hier Fallstricke juristischer Art geben. Auch hier spielen Profis ihre Vorteile aus.
Diese Basisinformationen werden vermutlich nicht allein den Ausschlag eines potenziellen Mandanten für ein Erstgespräch bilden. Sie sind aber eine gute Grundlage für alle weiteren Maßnahmen zur Akquise.
Versuchen Sie, Mehrwerte zu bieten. Denn das Herausstellen von Expertise ist ein mächtiges Instrument, um neue Mandanten zu überzeugen und Vertrauen zu schaffen. Mit „Content-Marketing“ bringen Sie sich ins Gespräch. Die produzierten Inhalte lassen sich vielfältig nutzen.
Beispiele sind etwa:
Diesen Content nutzen Sie dann auf weiteren Kanälen:
Ihrem Einfallsreichtum sind hier keine Grenzen gesetzt. Das Kammerrecht schreibt lediglich einen Sachbezug der Werbung vor.
Per Internetsuche werden Sie rasch viele Verzeichnisse und Bewertungsportale finden. Dort sollten Sie zumindest mit einem kostenlosen Grundeintrag vertreten sein, um so anderen Personen die Weiterempfehlung zu erleichtern und die Sichtbarkeit im Internet zu erhöhen. In diese Kategorie gehört auch die Anlage und Pflege eines Eintrags bei Google My Business. Die dort hinterlegten Informationen nutzt Google beispielsweise auch in seinem Kartendienst Google Maps.
Nutzer, die dort nach „Steuerberater in meiner Nähe“ suchen, werden so leichter auf Sie aufmerksam.
Eine Steuerkanzlei darf auch Werbung auf Suchmaschinen schalten. Die Platzierung von Anzeigen im Rahmen des Suchmaschinenmarketings ist zwar im Self-Service möglich. Eine Zusammenarbeit mit Spezialisten erscheint indes sinnvoll. Diese verfügen über das notwendige Wissen, nach welchen Begriffen Menschen suchen, wie eine Anzeige am besten gestaltet werden sollte und das Werbebudget am besten angelegt wird.
Digitale Kommunikationskanäle wie Business-Netzwerke (zum Beispiel LinkedIn) oder andere Social-Media-Plattform werden auch für Steuerkanzleien wichtiger. Auf Xing und LinkedIn sollten Sie zumindest mit einem ansprechenden Profil vertreten sein.
Größere Aufmerksamkeit erzielen Sie auf den Plattformen aber nur dann, wenn Sie ins Gespräch mit anderen kommen oder Ihre Beiträge auf größeres Interesse stoßen. Dazu braucht es eine gewisse Portion Fantasie, Fingerspitzengefühl, aber auch Regelmäßigkeit und einen Plan. Schauen Sie sich dort um, lassen Sie sich von anderen Steuerberater:innen inspirieren und versuchen Sie mit Ihren Themen eine eigene Lücke zu finden.
Ist ein erster Stamm an Mandanten gewonnen, lässt sich darauf aufbauen. Denn zufriedene Kundschaft ist die beste Werbung für jedes Unternehmen. Sind Ratsuchende von Ihrem Service und Ihrer Arbeit begeistert, werden Sie anderen Personen, die auf der Suche nach einem Steuerberater sind, sicherlich gern Ihre Kontaktdaten vermitteln. Das lässt sich nur begrenzt aktiv steuern. Es schadet jedoch nicht, im Mandanten-Newsletter oder an anderer Stelle einzustreuen, dass Sie sich über eine aktive Weiterempfehlung freuen.
Digitalisierung und effiziente Prozesse sind in einer modernen Anwaltskanzlei ein Muss. Übernimmt die Kanzlei die Belegbuchung für die Mandantschaft, sorgt GetMyInvoices dafür, dass Belege automatisiert abgeholt werden und bei Ihnen landen. Ob Eingangsrechnungen und andere offene Posten aus Shopsystemen oder die monatliche Abrechnung eines Telefonanbieters. GetMyInvoices spart sehr viel Zeit!
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