Die richtige Rechtsform für Ihr Einzelunternehmen spielt bei der Existenzgründung eine entscheidende Rolle. Freiberufler, Kaufmann oder doch Gewerbetreibender? Plötzlich ist die Verwirrung groß, denn für alle gelten unterschiedliche Anforderungen. Welche Rechtsform für Sie als Selbstständiger die Richtige ist, erfahren Sie hier.
Einzelunternehmer wie eingetragene Kaufleute, Kleinunternehmer und Freiberufler haften mit ihrem gesamten privaten Vermögen.
Als Rechtsform Einzelunternehmer gelten ausschließlich:
Die Abkürzung Rechtsform Einzelunternehmen lautet „e. U.“. Für die Rechtsform eingetragener Kaufmann, eine Variante des Einzelunternehmens, lautet die Abkürzung „e.K.“.
Die eigene Geschäftsidee zu verwirklichen, ist ein aufregender Schritt in die Selbstständigkeit. Doch bevor es richtig los geht, müssen Sie zunächst die passende Rechtsform für Ihr Einzelunternehmen wählen. Bei den vielen Auswahlmöglichkeiten kann man schnell ins Grübeln geraten. Noch dazu werden viele Begrifflichkeiten vorschnell in einen Topf geworfen und juristisches Fachjargon macht die Entscheidung nicht einfacher. Dabei würden Sie sich viel lieber auf die spannenden Aufgaben Ihrer Existenzgründung konzentrieren.
Entscheiden Sie sich für die Gründung eines Einzelunternehmens, liegen Sie im Trend. Laut dem Statistischen Bundesamtes waren im Jahr 2020 rund 60 Prozent aller Unternehmen Einzelunternehmer in Deutschland. Das verwundert kaum, denn das Einzelunternehmen ist wegen seiner Unkompliziertheit beliebt.
Als Selbstständiger sind Sie entweder eingetragener Kaufmann, Freiberufler oder gründen ein Kleingewerbe. Die Rechtsform entscheidet sich nach Ihrem Umsatz und Ihrer Geschäftsidee.
Sie haben eine zündende Geschäftsidee, möchten aber klein anfangen? Dann ist wahrscheinlich das Kleingewerbe die richtige Wahl für Sie! Charakteristisch für das Kleingewerbe ist ein geringer Umsatz und keine bis wenige Mitarbeiter.
Es erfreut sich großer Beliebtheit – schließlich ist es schnell, kostengünstig und unkompliziert gegründet. Einen Handelsregistereintrag benötigen Sie nicht, ebenso entfällt ein Mindestkapital. Mit einer Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt erhalten Sie Ihren Gewerbeschein. Anschließend melden Sie sich noch beim Finanzamt an und schon gilt Ihr Kleingewerbe offiziell als gegründet! Ob Ihr Betrieb die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erfüllt, hängt von Ihrem Umsatz ab und entscheidet das Finanzamt.
Ob Sie am Jahresende eine Gewerbesteuer zahlen, hängt von Ihren erzielten Einnahmen ab. 2022 fällt diese erst ab einem jährlichen Gewinn von 24.500 Euro an. Haben Sie im Geschäftsjahr weniger erwirtschaftet, fällt also keine Gewerbesteuer an. Aber Achtung: Als Betreiber eines Kleingewerbes sind Sie durchaus zur Steuererklärung verpflichtet.
Aufatmen können Sie als Kleinunternehmer bei der Buchführung. Sie sind ausschließlich zur einfachen Buchhaltung verpflichtet, müssen keine Bilanz erstellen, ihren Jahresabschluss nicht veröffentlichen und benötigen auch keine Inventur.
Betreiben Sie ein Handelsgewerbe mit Waren oder Dienstleistungen, gelten Sie laut § 1 des Handelsgesetzbuches als Kaufmann oder Kauffrau. Die Eintragung im Handelsregister ist Pflicht. Sie erfolgt formlos und ohne Mindestkapital. Am Gewerbeamt kommen Sie nicht vorbei, denn dort erhalten Sie Ihren benötigten Gewerbeschein.
Mit dem Eintrag ins Handelsregister unterliegen Sie allen Rechten und Pflichten des Handelsgesetzbuches (HGB) und sind damit auch zur doppelten Buchhaltung und Erstellung einer Bilanz verpflichtet.
Eine steuerliche Besonderheit gibt es auch hier: Liegt Ihr erwirtschafteter Umsatz unter 600.000 Euro und Ihr Jahresüberschuss unter 60.000 Euro, ist eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) am Jahresende für die Steuer ausreichend.
Sind Sie künstlerisch, wissenschaftlich, schriftstellerisch oder erzieherischen aktiv, zählen sie mit großer Wahrscheinlichkeit zu den Freiberuflern. Eine vollständige Auflistung aller Berufe finden Sie im § 18 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes. Ob Sie unter den Freiberuflerstatus fallen, können Sie bei Ihrer örtlichen IHK prüfen lassen. Final entscheidet aber immer das Finanzamt. Dort melden Sie Ihr Unternehmen an, erhalten eine Steuernummer und schon kann es losgehen!
Wie bei allen geschäftlichen Tätigkeiten sind Sie als Freiberuflicher auch zur Zahlung von Steuern verpflichtet. Sie achten einzig auf eine einfache Buchführung. Auf eine Bilanz können Sie mit gutem Gewissen verzichten.
Die eigene Existenzgründung muss nicht gleich ein Sprung ins kalte Wasser sein. Indem Sie Ihre sichere Einnahmequelle behalten, können Sie Ihre Geschäftsidee zunächst im Nebenberuf auf Herz und Nieren prüfen. Folgende Punkte sollten Sie beachten:
Früher oder später hören Sie als Einzelunternehmer die Begriffe „natürliche Person“ und „juristische Person“.
„Natürliche Person“ bedeutet nichts weiter, als dass Sie als „echter“ Mensch ein Einzelunternehmen gründen – mit all Ihren Rechten und Pflichten. Sie können Verträge schließen, bei Gericht Klage einreichen, aber auch persönlich verklagt werden.
Das unterscheidet das Einzelunternehmen von einer „juristischen Person“, wie es beispielsweise eine Stiftung oder AG ist. Diese sind keine „echten“ Menschen. Kaufen Sie etwa bei einer AG, so schließen sie den Vertrag mit dem Unternehmen ab, nicht aber mit der Person hinter der AG. Daher haften diese Rechtsformen ausschließlich mit dem Unternehmensvermögen.
Die Vorteile des Einzelunternehmens liegen auf der Hand: das Unternehmen gehört nur Ihnen, Sie entscheiden allein und Gewinne müssen Sie mit niemanden teilen. Jedoch tragen Sie bei Verlusten auch das alleinige und volle Risiko. Bei ausbleibenden Zahlungen können sich Mahnungen schnell häufen und sie geraten eventuell in Zahlungsschwierigkeiten. Machen Sie sich bewusst, dass Sie als Einzelunternehmer mit Ihrem gesamten Vermögen haften – inklusive Ihrem Privatvermögen.
Aber keine Sorge! Solange Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben nicht aus den Augen verlieren, können Sie voller Tatendrang in Richtung Existenzgründung starten.
Egal welche Rechtsform Sie wählen: Eine ordentliche Buchhaltung sorgt von Beginn an für weniger Stress und mehr Zeit für das Wesentliche. Damit am Ende des Jahres nicht nach Rechnungen gesucht werden muss.
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