Unternehmer, die zum ersten Mal eine Bilanz für ihr Gewerbe erstellen müssen, fragen sich meist, welche Bestandteile diese hat und wie sie korrekt aufgebaut ist. Lesen Sie hier, wie Sie als Unternehmer Ihre Bilanz erstellen – inklusive Beispiel und Vorlage.
Eine Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Unternehmenswerten und -schulden zu einem Stichtag. Zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bildet sie den Hauptteil eines Jahresabschlusses.
Bilanzierungspflichtig sind:
Aktiva (Aktivseite) umfassen die Vermögenswerte eines Unternehmens:
Passiva (Passivseite) umfassen das Kapital eines Unternehmens. Dazu gehören:
Es existieren verschiedene Arten der Bilanzierung:
Denken Sie bei dem Wort Bilanz auch zuerst an Großkonzerne? Mindestens einmal im Geschäftsjahr wird sie jedoch auch für kleinere Gewerbe fällig. Gerade für junge Startups und bilanzierungspflichtige Einzelunternehmer ist sie oft eine Herausforderung. Denn sie wissen anfangs meist nicht, wie die Bilanzierung funktioniert und wozu sie benötigt wird.
Die Bilanz hilft Unternehmern dabei, einen Überblick über die finanzielle Situation ihres Gewerbes zu einem Stichtag zu erhalten. Dieser ist notwendig, um basierend auf objektiven Kennzahlen rationale Unternehmensentscheidungen treffen zu können. Auch für die kennzahlenbasierte Beurteilung der Entwicklung des Unternehmens ist sie wichtig. Damit erfüllt eine Bilanz grundlegend drei Funktionen:
Bevor Sie sich darüber informieren, wie eine Bilanz aufgebaut ist, sollten Sie prüfen, ob Sie überhaupt bilanzierungspflichtig sind. Generell gilt, dass buchführungspflichtige Unternehmen eine Bilanz im Rahmen ihres Jahresabschlusses vorweisen müssen:
Freiberufler sowie Einzelunternehmer, die weniger als 600.000 Euro Umsatz und unter 60.000 Euro Gewinn erwirtschaften, sind hingegen von dieser Pflicht ausgenommen.
Der Gesetzgeber schreibt im Handelsgesetzbuch (HGB) vor, wie Sie Ihre Bilanzierung vorzunehmen haben und welcher Aufbau dabei zu beachten ist. Sie sind also nicht frei in der Form, sondern erstellen die Bilanz nach einem vorgegebenen Schema, indem Sie Aktiva (Aktivseite) und Passiva (Passivseite) gegenüberstellen. Hierbei handelt es sich um eine Aufstellung der Vermögenswerte auf der einen und des Eigen- sowie Fremdkapitals auf der anderen Seite.
Wichtig: Die Summe der Aktiv- sowie der Passivseite muss identisch sein (“Bilanzgleichheit”).
Im HGB unter § 266 „Gliederung der Bilanz“ finden Sie die Bestandteile und Reihenfolge der Aktivseite:
In der Kürze: Aktiva stellen Ihr Vermögen dar. Auf der Aktivseite zeigen Sie auf, wofür Sie Ihre (finanziellen) Mittel verwenden.
Ebenso wie für die Aktiva findet sich auch für die Passivseite unter dem gleichen Paragrafen die Liste der Posten:
Kurz gefasst: Passiva spiegeln das Eigen- und Fremdkapital wider. Auf der Passivseite geben Sie an, woher Ihre (finanziellen) Mittel stammen.
Theoretisch ist diese Aufstellung meist gut nachvollziehbar. Doch wie sieht eine Bilanz in der Praxis aus?
Das fiktive Unternehmen „Mustermann GmbH“ erstellt zum Stichtag 31.12.2021 die folgende Bilanz:
Hinweis: Immer zu beachten sind dabei die Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung: Bilanzklarheit, Bilanzwahrheit, Bilanzidentität und Bilanzkontinuität.
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