Was ist die doppelte Buchführung, ab wann muss sie erstellt werden und welche Vorteile bringt sie? Lesen Sie hier alle Grundlagen der doppelten Buchhaltung.
Sie sind zur doppelten Buchführung verpflichtet, wenn:
Die doppelte Buchführung erfasst alle Geschäftsvorfälle doppelt. Diese werden nach dem Grundprinzip „Soll an Haben” in einem Konto im „Soll“ und auf einem Gegenkonto im „Haben“ mit dem jeweils gleichen Betrag verbucht. Ein anschauliches Beispiel finden Sie in diesem Artikel.
Das System der doppelten Buchführung mag zunächst nach doppelter Arbeit klingen. Tatsächlich ist sie auch umfangreicher als die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Trotzdem hat die doppelte Buchhaltung einen entscheidenden Vorteil: Sie vermittelt ein vollständigeres Bild darüber, wie sich das Geld in Ihrem Unternehmen bewegt. Dank ihr behalten Sie nicht nur die Kontrolle über Ihre Finanzen, sondern können auch bessere finanzielle Entscheidungen treffen.
Bei der doppelten Buchführung, auch doppelte Buchhaltung oder „Doppik” genannt, bilden Sie alle Geschäftsvorfälle in Ihrem Unternehmen systematisch ab. Sie ist deshalb doppelt, weil Einnahmen und Ausgaben zweimal erfasst werden. Das Erfassen erfolgt dabei auf Konten der Buchhaltung – den sogenannten T-Konten. Auf einem Konto halten Sie die Ausgabe fest und auf einem Gegenkonto die Einnahme.
Die doppelte Buchhaltung bildet die Grundlage für Ihre Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Ihre Bilanz und Ihren Jahresabschluss. Zudem gibt die Doppik Auskunft über die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens innerhalb einer Periode. Dafür gibt es zwei Ermittlungsarten: Der Bestandsvergleich innerhalb der Bilanz und die Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen in der GuV.
Ob Sie zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, hängt von Ihrem Jahresumsatz, Ihrem Jahresgewinn und der gewählten Rechtsform ab. Folgende Kriterien verpflichten Sie zur doppelten Buchführung:
Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer ohne Handelsregistereintragung sind demnach von der doppelten Buchführung befreit. Zur Gewinnermittlung reicht eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) aus.
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Geld ausgeben oder einnehmen, müssen Sie diese Geschäftsvorfälle auf Konten verbuchen. Dabei müssen die Gutschriften auf einem Konto die Belastungen auf einem anderen ausgleichen – nur so bleibt das System im Gleichgewicht. Diese Methode beruht auf der Buchungslogik „Soll an Haben”. Mit diesem Prinzip werden alle Geschäftsvorfälle auf den jeweiligen T-Konten erfasst. Die T-Konten sind so dargestellt, dass sich links die Sollseite und rechts die Habenseite befindet.
Die Konten sind in verschiedene Ebenen unterteilt und fließen jeweils in die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) oder in die Bilanz:
Erste Ebene |
Zweite Ebene |
Dritte Ebene |
Bestandskonten |
Aktiv- und Passivkonto |
Bilanz |
Erfolgskonten |
Aufwands- und Ertragskonto |
GuV |
Bestandskonten werden zum Bilanzstichtag über die Bilanz abgeschlossen, Erfolgskonten wiederum über die GuV. Und da das GuV-Konto nur ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos ist, findet der Abschluss der GuV auf der Passivseite der Bilanz statt.
Je nachdem, welche Art von Zugang und Abgang Sie auf welchem Konto verbuchen, gibt es einige Grundregeln der doppelten Buchführung:
Am Jahresanfang befinden sich in Ihrer Eröffnungsbilanz auf dem Aktivkonto „Bank” 2.000 Euro. Um neue Ware zu kaufen, nehmen Sie zusätzlich einen Kredit in Höhe von 8.000 Euro auf.
Der Kredit geht auf das Bestandskonto „Bank” (Aktivkonto), auf dem sich jetzt insgesamt 10.000 Euro befinden. Zudem belasten Sie mit der Kreditaufnahme Ihr Verbindlichkeitskonto (Passivkonto) um 8.000 Euro. Auf der Passivseite sind auf dem Konto „Eigenkapital“ (Passivseite) bereits die 2.000 Euro des Bankkontos gebucht – Soll und Haben befinden sich im Gleichgewicht.
Bilanz |
|
Soll |
Haben |
Bank 10.000 Euro |
Verbindlichkeiten 8.000 Euro |
|
Eigenkapital 2.000 Euro |
Summe 10.000 Euro |
Summe 10.000 Euro |
Im Laufe des Geschäftsjahres verkaufen Sie alle Waren mit Gewinn. Ihr Erlös beträgt 15.000 Euro. Auch diesen Geschäftsvorfall verbuchen Sie nach dem Prinzip Soll an Haben, nur diesmal in der GuV.
Sie verbuchen dafür zunächst die 10.000 Euro auf dem Aufwandskonto „Wareneinkauf“ (Soll) und auf dem Ertragskonto „Warenverkauf“ 15.000 Euro (Haben). Am Jahresende schließen Sie die Aufwands- und Ertragskonten über die GuV ab und gleichen die Differenz über einen Saldo aus. Steht der Saldo wie in diesem Beispiel auf der Soll-Seite, dann sind die Aufwendungen geringer als die Erträge und Sie haben einen Gewinn erwirtschaftet. Umgekehrt hat Ihr Unternehmen im Geschäftsjahr Verluste gemacht.
GuV |
|
Soll |
Haben |
Warenaufwand 10.000 Euro |
Warenertrag 15.000 Euro |
Saldo 5.000 Euro |
|
Summe 15.000 Euro |
Summe 15.000 Euro |
Anschließend verbuchen Sie den Saldo für Ihre Abschlussbilanz in das Eigenkapitalkonto – natürlich nach dem Prinzip Soll an Haben. Gleichzeitig sind die 5.000 Euro auf Ihrem Bankkonto sichtbar, daher verbuchen Sie den Gewinn auf der Aktivseite Ihrer Bilanz auch auf das Bestandskonto „Bank“. Ihre Abschlussbilanz ist ausgeglichen.
Bilanz |
|
Soll |
Haben |
Bank 15.000 Euro |
Verbindlichkeiten 8.000 Euro |
|
Eigenkapital 7.000 |
Summe 10.000 Euro |
Summe 15.000 Euro |
Auch wenn Sie nicht zur Doppik verpflichtet sind, bietet sie viele Vorteile für Ihr Unternehmen:
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